Einleitung
Seit einigen Jahren stößt man in verschiedenen Bereichen immer häufiger auf die Begriffe „Barrierefreiheit“ bzw. „barrierefreies Angebot“. Zum Beispiel bei der Suche nach einer neuen Wohnung kann man in Suchportalen nach Barrierefreiheit filtern. Auch bei der Suche nach Hotelunterkünften kann man sich das barrierefreie Angebot darstellen lassen. Was es mit Barrierefreiheit auf sich hat und was damit konkret gemeint ist, soll im Folgenden näher beschrieben werden.
Barrierefreiheit auf einen Blick
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – Zugang zu Gebäuden, Dienstleistungen, Produkten und Prozessen haben. In Österreich ist sie durch Gesetze wie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie durch Normen wie die ÖNORM B 1600 verbindlich geregelt. Sie umfasst physische, organisatorische und digitale Maßnahmen: von barrierefreien Zugängen, Rampen, Aufzügen und Orientierungssystemen über inklusive Abläufe und Schulungen bis hin zu barrierefreien Websites und Services. Ziel ist gleichberechtigte Teilhabe, Sicherheit und Inklusion in allen Lebensbereichen – von Wohnung und Arbeitsplatz bis zu öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln.

Inhaltsverzeichnis
- Übersicht
- Ziel von Barrierefreiheit
- Unterschiede Design for All vs. Universal Design und Behindertengerecht vs. Barrierefreiheit
- Rechtlicher Überblick
- Bauliche Barrierefreiheit
- Praxis-Fallbeispiele
- Fazit & Checklisten
- FAQs
1. Übersicht: Barrierefreiheit als gesellschaftliche und rechtliche Notwendigkeit
Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Österreich. Sie bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigt Räume, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse nutzen können. Während Barrierefreiheit früher oft nur als „Zugang für Menschen mit Behinderungen“ verstanden wurde, hat sich das Verständnis erweitert: Heute umfasst sie eine ganzheitliche Perspektive auf gesellschaftliche Teilhabe, die auch ältere Menschen, temporär eingeschränkte Personen oder Familien mit Kinderwagen einbezieht.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtlicher Anspruch, sondern auch ein sozialer und ökonomischer Erfolgsfaktor. Organisationen, Behörden, Unternehmen und private Anbieter profitieren von barrierefreien Strukturen durch höhere Kundenzufriedenheit, effizientere Abläufe und positive öffentliche Wahrnehmung. Gleichzeitig verringert Barrierefreiheit rechtliche Risiken, da zahlreiche österreichische Gesetze und EU-Richtlinien verbindliche Mindeststandards vorschreiben.
Historische Entwicklung in Österreich
Die Umsetzung von Barrierefreiheit begann in Österreich in den 1980er Jahren mit ersten baulichen Anpassungen in öffentlichen Gebäuden. Mit der Verabschiedung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) 2005 mit Übergangsbestimmungen bis 2016 wurden verbindliche Anforderungen für Gebäude, Dienstleistungen und Infrastruktur geschaffen. Ende Juni 2025 trat zusätzlich das Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Kraft, welches weitere Impuse inbesondere auch für digitale Dienstleistungen bewirk. Für den Neubau sollte Barrierefreiheit heute also breits ein integraler Bestandteil in der Planung und dem Bau von Gebäuden und bei der Entwicklung und Bereitstellung jeglicher Produkte und Dienstleistungen inkl. digitalem Raum sein.
Barrierefreiheit im Alltag
Barrierefreiheit betrifft zahlreiche Bereiche:
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Wohnräume: Zugang, Orientierung, Sicherheit im eigenen Zuhause
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Öffentlicher Raum: Gehwege, Plätze, Orientierungssysteme, öffentliche Verkehrsmittel
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Dienstleistungen: Banken, Behörden, Restaurants, Hotels
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Arbeitsplätze: Barrierefreie Arbeitsplätze, ergonomische Gestaltung, organisatorische Abläufe
- Digitale Bereiche: Websiten, Apps, Software und weitere Anwendungen
Betroffenheit von Barrierefreiheit
Statistiken zeigen, dass in Österreich über 1 Million Menschen Einschränkungen haben, die durch Barrieren im Alltag eingeschränkt werden. Barrierefreie Strukturen sind daher nicht nur ethisch geboten, sondern betreffen einen relevanten Teil der Bevölkerung und tragen zur gesellschaftlichen Integration bei.
Zielgruppen von Barrierefreiheit
- Menschen mit Sinnes- und körperlicher Einschränkung
- Ältere Menschen
- Chronisch erkrankte Menschen
- Menschen mit temporären Beeinträchtigungen nach Unfall oder Krankheit
- Kleinwüchsige Menschen
- Schwangere Frauen
- Familien mit Kinderwagen
- Kinder
- Personen mit schwerem Gepäck / Lasten
- Begleitpersonen und Menschen, die Wert auf Komfort legen

2. Definition Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bezeichnet den Zustand, in dem alle Menschen Zugang zu Räumen, Produkten, Dienstleistungen und Prozessen haben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Dabei wird häufig in die Dimensionen physische, sensorische und kognitive Barrierefreiheit unterschieden:
Dimensionen der Barrierefreiheit
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Physische Barrierefreiheit
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Rampen, Aufzüge, Türen, Bewegungsflächen
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Behindertengerechte Sanitäranlagen
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Sichere Orientierung im Gebäude
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Sensorische Barrierefreiheit
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Visuelle Unterstützung: kontrastreiche Beschilderungen, taktile Hinweise
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Akustische Hinweise: Signaltöne, Ansagen, Untertitelungen
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Kognitive Barrierefreiheit
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Einfache, klare Sprache
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Strukturierte Abläufe, verständliche Informationen
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Unterstützende Symbole und Piktogramme
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3. Ziel von Barrierefreiheit
Das zentrale Ziel der Barrierefreiheit ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die Umsetzung dient mehreren Dimensionen:
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Selbstständigkeit und Unabhängigkeit
Menschen können alltägliche Aufgaben eigenständig erledigen – vom Einkaufen bis zum Zugang zu Behörden. -
Gleichberechtigung
Keine Person wird aufgrund körperlicher, sensorischer oder kognitiver Einschränkungen benachteiligt. -
Sicherheit
Barrierefreie Wege, Aufzüge und Orientierungssysteme minimieren Unfallrisiken in Wohnräumen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. -
Zugänglichkeit zu Dienstleistungen
Behörden, Banken, Hotels, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel müssen für alle Menschen nutzbar sein. -
Soziale Teilhabe
Menschen mit Einschränkungen können an kulturellen, sportlichen und beruflichen Aktivitäten teilnehmen.
Praktische Beispiele
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Wohnräume: Höhenverstellbare Möbel, rutschfeste Böden
-
Öffentliche Verkehrsmittel: Rampen für Rollstühle, klare Ansagen
-
Dienstleistungen: Barrierefreie Schalterbereiche in Banken oder Postämtern
Barrierefreiheit schafft Lebensqualität, Mobilität und gesellschaftliche Integration.

4a. Unterschied Barrierefreiheit zu Design for All und Universal Design
Barrierefreiheit wird oft mit „Design for All“ oder „Universal Design“ verwechselt, obwohl es Unterschiede gibt:
| Konzept | Ziel | Charakter |
|---|---|---|
| Barrierefreiheit | Gesetzlich verbindlich, praxisnah, Mindeststandards für Menschen mit Einschränkungen. | Spezifische Maßnahmen zur gleichberechtigten Nutzung. Abbau von Barrieren im Fokus. |
| Design for All | Produkte und Räume für möglichst viele Menschen nutzbar | Strategische Orientierung, freiwillig, inklusiv gedacht |
| Universal Design | Universelle Lösungen für alle Nutzergruppen | Gestaltungsprinzip, langfristig, möglichst innovativ |
Fazit: Barrierefreiheit ist rechtlich bindend und konkret, Design for All/Universal Design sind eher freiwillige, strategische Ansätze.
4b. Unterschied „behindertengerecht“ vs. Barrierefreiheit
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Behindertengerecht | Maßgeschneiderte Lösungen für bestimmte Einschränkungen (z. B. Rollstuhlrampen) |
| Barrierefreiheit | Ganzheitliche Nutzungsmöglichkeit für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen |
Beispiel zur Veranschaulichung:
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Ein einzelner Rollstuhlparkplatz ist behindertengerecht, aber nicht vollständig barrierefrei, wenn der Weg ins Gebäude Treppen enthält.
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Barrierefreiheit betrachtet alle physischen, sensorischen und organisatorischen Aspekte und stellt sicher, dass unabhängige Nutzung für alle möglich ist.
5. Rechtlicher Überblick zur Barrierefreiheit in Österreich
Barrierefreiheit ist in Österreich nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern auch umfassend gesetzlich geregelt. Für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen garantieren verschiedene Rechtsgrundlagen den gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden, Dienstleistungen und Infrastrukturen.
Österreichs Rechtsrahmen für Barrierefreiheit erstreckt sich über bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen, internationale Menschenrechtsverpflichtungen, europäische Vorgaben und nationale Gesetze, ergänzt bzw. konkretisiert durch spezifische Normen für Bau und Technik.
5.1 Bundesverfassung
Die österreichische Bundesverfassung enthält grundlegende Bestimmungen für Gleichheit und Nichtdiskriminierung, die als Grundlage für Barrierefreiheit dienen:
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Artikel 7 B-VG garantiert die Gleichheit aller Bürger:innen vor dem Gesetz.
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Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter oder gesundheitlicher Einschränkungen wird durch die Gleichbehandlungsgrundsätze untersagt.
5.2 Menschenrechte
Barrierefreiheit ist auch in den internationalen Menschenrechten festgeschrieben:
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948): Art. 1–2 garantieren gleiche Rechte und Würde.
-
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, 2008 ratifiziert): Verpflichtet Staaten, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
-
Menschenrechte bilden die ethische und juristische Grundlage für Barrierefreiheit in Bildung, Arbeit, Wohnraum, öffentlichem Raum und Dienstleistungen
5.3 EU-Recht – Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon (2009) verankert die Förderung von Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion innerhalb der EU:
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Barrierefreiheit gilt als Element der Chancengleichheit und muss in EU-Richtlinien umgesetzt werden, z. B. der Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).
-
Österreich ist verpflichtet, alle Richtlinien in nationales Recht zu übernehmen.
Die Umsetzung erfolgt in nationalen Gesetzen wie dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das die physische und organisatorische Barrierefreiheit verbindlich regelt.
5.4 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Das BGStG (2005) bildet einen der Kernpfeiler für Barrierefreiheit in Österreich:
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Es verbietet Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
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Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen barrierefreie Zugänge, Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten.
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Ziel: Selbstständigkeit, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe.
Das BGStG ist die Grundlage für viele praktische Maßnahmen der Barrierefreiheit, von baulichen Anpassungen bis hin zu Schulungen für Mitarbeitende.
5.5 Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das BaFG entält zahlreiche Forderungen unter anderem:
-
Hardware wie Desktop-PCs, Laptops und Handys sind demnach barrierfrei zu gestalten
- Dienstleistungen wie Bankgeschäfte und Automaten werden ebenfalls davon erfasst
- Es gelten Ausnahmeregelgungen für kleine Unternehmen
5.6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Auch im Bereich Arbeitsplätze ist Barrierefreiheit rechtlich verankert:
-
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber, barrierefreie Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen bereitzustellen.
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Maßnahmen umfassen ergonomische Gestaltung, sichere Wege, Notfallpläne und die Berücksichtigung von Einschränkungen.
So wird Barrierefreiheit nicht nur für Besucher:innen und Kund:innen, sondern auch für Mitarbeitende verbindlich.
5.7 Baugesetze in allen Bundesländern
Jedes Bundesland in Österreich hat eigene Baugesetze, die Anforderungen an Barrierefreiheit unterschiedlich konkretisieren
5.8 Normen und Standards
Verschiedene Normen geben konkrete technische und organisatorische Vorgaben für Barrierefreiheit:
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ÖNORM B 1600: Allgemeine Anforderungen an barrierefreies Bauen
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ÖNORM B 1601–1603: Spezifikation für bestimmte Gebäudearten
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EN 17210: ist eine europäische Norm, die grundlegende funktionale Anforderungen an eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umwelt stellt, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen
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ISO 21542: Internationale Norm für Barrierefreiheit in Gebäuden
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WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Standards für barrierefreie digitale Inhalte
Normen konkretisieren in der Regel allgemeine Gesetze zur technischen Umsetzung. Wird in einem Gestetz zum Beispiel „Barrierefreiheit“ gefordert, so wird dieser Begriff durch den aktuellen Stand der Normen praktisch handhabbar. Anderseits können Gesetzte durch Verweis auf eine konkrete Norm, diese in Gesetzesrang heben.

6. Bauliche Barrierefreiheit – Grundlagen
Bauliche Barrierefreiheit ist die physische Umsetzung von inklusivem Design in Gebäuden, Arbeitsplätzen und öffentlichen Bereichen. Sie ist eine zentrale Säule der Barrierefreiheit.
6.1 Grundprinzipien
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Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Zugänge zu Gebäuden, Räumen und Verkehrsmitteln
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Rampen mit maximal 10% Steigung im Bestand oder Aufzüge bei Höhenunterschieden
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Türbreiten von mindestens 90 cm für Rollstühle
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Bewegungsfreiheit:
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Korridore und Wege mit mindestens 120 cm Breite
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Wendeflächen von 150 cm Durchmesser für Rollstühle
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Stabile Handläufe, rutschfeste Bodenbeläge
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Orientierung:
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Gut sichtbare Beschilderung, kontrastreiche Farben
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Taktil erkennbare Hinweise und Bodenleitstreifen
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Beleuchtung für bessere Sichtbarkeit
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-
Sanitäreinrichtungen:
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Behindertengerechte Toiletten mit Haltegriffen
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Bewegungsflächen für Rollstühle
-
Bedienelemente auf erreichbarer Höhe
- Notrufeinrichtungen
-
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Sicherheit:
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Notausgänge barrierefrei zugänglich
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Alarmsysteme mit visuellen und akustischen Signalen
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7. Praxis- 10 Fallbeispiele – Barrierefreiheit im Alltag
Nachfolgend soll die Barriefreiheit an Hand von Alltagssituationen näher betrachtete werden.
1. Eigene Wohnung in einem Mehrparteienhaus
Situation: Ein älterer Bewohner kann die Treppe in den 1. Stock des Wohnhauses nicht sicher nutzen.
Lösung: Einbau eines Treppenlifts. Alternativ kann bereits beim Einzug oder Umzug auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung (ebenerdige Wohnung oder Lift zur Wohnung) geachtete werden.
2. Öffentlicher Raum
Situation: Gehwege in der Innenstadt sind uneben und Bordsteine zu hoch für Rollstuhlfahrer:innen.
Lösung: Absenkung von Bordsteinen und ausbessern der Wege.
Weiteres für Menschen mit Sehbehinderung: Taktile Leitstreifen und klare Markierungen für Orientierung.
3. Öffentliche Verkehrsmittel (Öffis)
Situation: Rollstuhlfahrende können den Bus nicht betreten, da keine Rampe vorhanden ist.
Lösung: Barrierefreie Busse mit ausfahrbaren Rampen sind praktisch für Rollstühle und Kinderwagen. Akustische Ansagen und kontrastreiche Beschilderung bzw Stationsnazeigen lieferen darüber für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung wichtige Informationen.
4. Hotel
Situation: Für einen Gast im Rollstuhl gibt es kein nutzbares Zimmer, da es sich im 2. Stock ohne Aufzug befindet. Zusätzlich verfügt es nur über eine Badewanne, die der Gast im Rollstuhl nicht nutzen kann.
Lösung: Schaffung eines barrierfreien Hotelzimmers (zugänglich über Lift, breite Türen, barrierefreie Badezimmer, Haltegriffe, leicht zugängliche Lichtschalter etc.)
5. Restaurant
Situation: Ein Gast mit Blindheit möchte sich über das Angebot im Restaurant informieren, kann aber die Speisekarte nicht lesen.
Lösung: Speisekarte in Blindenschrift (Braille) oder digitale Speisekarte über Website, ggf. organisatorische Maßnahmen: Unterstützung des Gastes
6. Restaurant WC
Situation: Gast im Rollstuhl kann das WC im Kellergeschoss nicht erreichen
Lösung: Schaffung eines barrierefreien WCs
7. Bankautomat
Situation: Sehbehinderte Kunden können das Bedienfeld des Automaten nicht erkennen.
Lösung: Taktiles Tastenfeld, akustische Sprachführung, kontrastreiche Anzeige;
8. Dienstleistungen im Internet (digitaler Exkurs)
Situation: Menschen mit Sehbehinderungen können Online-Dienste nicht nutzen.
Lösung: WCAG 2.1-konforme Websites, Screenreader-kompatible Navigation, klare Struktur, Farbkontraste und einfache Sprache.
9. Arztpraxis / Gesundheitswesen
Situation: Patienten mit körperlicher Beeinträchtigung können den Untersuchungsbereich nur über Stufen erreichen.
Lösung: Herstellung der barrierefreien Zugänge notwendig.
10. Freizeit- und Kulturangebote (Museum, Theater, Sport)
Situation: Besucher:innen mit Seh- Hör- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen können Ausstellungen oder Veranstaltungen nicht nutzen.
Lösung: Audiodeskriptionen, Führungen in leichter Sprache, taktile Modelle, Rollstuhlzugang, barrierefreie Toiletten, Orientierungssysteme und Hilfestellung durch Personal.
8. Fazit und Checklisten
Barrierefreiheit ist in Österreich gesetzlich verankert, gesellschaftlich notwendig und ein zentraler Bestandteil inklusiver Planung. Sie betrifft physische, organisatorische und digitale Bereiche und wird durch Gesetze, Normen und Praxisbeispiele konkret umgesetzt.
8.1. Checkliste Barrierefreiheit – Eigenes Zuhause
Zugänge & Eingänge
- Stufenloser oder ebenerdiger Zugang zur Wohnung/Haus
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Rutschfeste Bodenbeläge an Eingängen
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Ausreichend breite Türen (mindestens 90 cm)
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Beleuchtung an Eingängen, Bewegungsmelder oder Lichtschalter auf erreichbarer Höhe
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Haltegriffe an Außentüren, ggf. automatische Türöffner
Wohnräume
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Breite Durchgänge und Bewegungsflächen (mind. 120 cm)
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Rutschfeste Böden
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Höhenverstellbare Möbel (Tische, Betten, Küchenarbeitsflächen)
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Gut erreichbare Lichtschalter und Steckdosen
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Handläufe an Treppen oder Treppenlift bei mehrstöckigen Wohnungen
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Klare Orientierung im Raum (farbliche Kontraste, taktile Hinweise für sehbehinderte Personen)
Küche & Essbereich
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Höhenverstellbare Arbeitsflächen
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Unterfahrbare Spüle und Herd für Rollstuhlnutzer:innen
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Schubladen und Schränke mit leicht zugänglichen Griffen
-
Rutschfeste Böden
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Ausreichend Bewegungsflächen zwischen Möbeln
Badezimmer & Sanitäranlagen
-
Rollstuhlgerechte Dusche
-
Haltegriffe in Dusche und WC
-
Bewegungsfläche von mindestens 150 cm Durchmesser für Rollstuhlnutzung
-
Rutschfeste Böden
-
Leicht erreichbare Armaturen und Spiegel auf Augenhöhe
Schlafzimmer & Schlafbereich
-
Höhenverstellbares Bett
-
Bewegungsflächen um das Bett
-
Leicht erreichbare Lichtschalter und Steckdosen
-
Orientierungshilfen bei Nacht (Beleuchtung, Leitlinien)
Organisation & Abläufe
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Notfallplan für alle Bewohner:innen (inkl. evtl. Einschränkungen)
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Barrierefreie Aufbewahrung von Alltagsgegenständen
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Telefon, Türklingel, Rauchmelder mit akustischen und visuellen Signalen
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Regelmäßige Kontrolle von Treppen, Rampen und Handläufen auf Sicherheit
Extras & Komfort
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Treppenlift oder Aufzug bei mehrstöckigen Wohnungen
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Smarte Home-Systeme zur Steuerung von Licht, Heizung, Türen
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Farbliche Kontraste zur besseren Orientierung
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Hilfsmittel wie Rollatorständer oder Greifhilfen griffbereit
8.2 Checkliste für bauliche Barrierefreiheit in Betrieben
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Barrierefreie Zugänge (Rampen, Türen, Aufzüge)
-
Bewegungsflächen für Rollstühle und Kinderwagen
-
Taktil und visuell gut erkennbare Orientierungssysteme
-
Barrierefreie Sanitäranlagen
-
Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen für alle Personen
-
Beleuchtung und rutschfeste Bodenbeläge
-
Kontrastreiche Beschilderung und Piktogramme
8.2 Checkliste für organisatorische Barrierefreiheit (Betriebe)
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Schulungen für Mitarbeitende
-
Barrierefreie Abläufe und Kommunikation
-
Regelmäßige Audits und Feedbackrunden
-
Kontinuierliche Verbesserung bestehender Strukturen
