Beratung Barrierefreiheit: Ist-Zustand & Umsetzung

Barrierefreiheit als strategischer Erfolgsfaktor

Barrierefreiheit ist heute ein entscheidender Faktor für Unternehmen, insbesondere im B2C-Bereich. Sie umfasst nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, sondern auch die nachhaltige Gestaltung von Arbeitsplätzen, Gebäuden, Abläufen und Kundenbereichen, sodass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigt arbeiten, agieren und kommunizieren können.

Für Organisationen ist Barrierefreiheit mehr als ein Compliance-Thema: Sie ist Wettbewerbsvorteil, Innovationsmotor und Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. Unternehmen, die Barrieren konsequent abbauen, erhöhen die Effizienz ihrer Mitarbeitenden, verbessern die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber und Geschäftspartner.

Eine Beratung Barrierefreiheit unterstützt Organisationen dabei, diese Ziele systematisch zu erreichen. Sie identifiziert Barrieren, entwickelt konkrete Maßnahmen und sorgt dafür, dass Barrierefreiheit nachhaltig in die Unternehmenskultur integriert wird.

Barrierefreiheit Beratung Tourismus: Familie im Zimmer, Mutter mit Rollstuhl

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit ist besonders relevant, da Unternehmen nicht nur ihre eigenen Mitarbeitenden, sondern auch Geschäftspartner, Kund:innen und Besucher:innen berücksichtigen müssen. Die Vorteile einer systematischen Barrierefreiheit sind vielfältig:

  • Rechtliche Sicherheit: Die Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und weiterer Vorgaben minimiert Haftungsrisiken.
  • Erhöhte Produktivität: Barrierefreie Arbeitsplätze, leicht zugängliche Besprechungsräume und gut organisierte Abläufe reduzieren Zeitverluste und steigern Effizienz.
  • Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung: Mitarbeitende profitieren von ergonomischen Arbeitsplätzen, barrierefreien Sanitäranlagen und klaren Orientierungsstrukturen. Dies reduziert Fluktuation und Krankheitsausfälle.
  • Positive Außenwirkung: Organisationen, die Barrierefreiheit aktiv umsetzen, positionieren sich als verantwortungsbewusst, zukunftsorientiert und inklusiv.
  • Zugang zu neuen Geschäftspartnern: Barrierefreie Räume und Prozesse erleichtern die Zusammenarbeit mit externen Partnern, insbesondere in Branchen, in denen Inklusion eine zunehmende Rolle spielt.

Eine professionelle Beratung Barrierefreiheit hilft Unternehmen, diese Vorteile strategisch zu nutzen und Barrierefreiheit als festen Bestandteil der Organisation zu implementieren.

 

Wer profitiert von Barrierefreiheit (Zielgruppen)?

Auf den ersten Blick profitieren von Barrierefreiheit vor allem Menschen mit Behinderung. Dabei stellt man schnell fest, dass die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unterschiedlich sind. Zu den häufigsten Behinderungsarten zählen jene in der Mobilität, beim Sehen und Hören. Aber auch auf kognitive und psychische Behinderungen sollte nicht vergessen werden.

Blickt man aber etwas über den Tellerrand, so finden sich weit mehr Personengruppen, die von Barrierefreiheit bzw. barrierefreien Lebensräumen profitieren.  Die barrierefreie Gestaltung von der eigenen Wohnung oder des Hauses erleichtert zum Beispiel den Alltag im hohen Alter und kann Pflegekosten reduzieren. Auch im jüngeren Alter, zum Beispiel nach einem Sturz oder mit einer Sportverletzung, kann Barrierefreiheit sehr angenehm sein. Gleiches gilt für Eltern mit Kinderwagen.

Zielgruppen von Barrierefreiheit

  • Menschen mit Sinnes- und körperlicher Einschränkung
  • Ältere Menschen
  • Chronisch erkrankte Menschen
  • Menschen mit temporären Beeinträchtigungen nach Unfall oder Krankheit
  • Kleinwüchsige Menschen
  • Schwangere Frauen
  • Familien mit Kinderwagen
  • Kinder
  • Personen mit schwerem Gepäck / Lasten
  • Begleitpersonen und Menschen, die Wert auf Komfort legen
Beratung Barrierefreiheit: Ehepaar im hohen Alter sitzen mit ihrem Hund im Wohnzimmer

Beratung Barrierefreiheit: Rechtliche Grundlagen Österreich

Organisationen in Österreich müssen Barrierefreiheit sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht ernst nehmen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

1. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in Österreich um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte, Dienstleistungen und Zugänge barrierefrei zu gestalten. Seit Juni 2025 sind Organisationen verpflichtet, die Vorgaben in physischer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen.

2. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Das BGStG verbietet Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und fordert Organisationen auf, Barrieren abzubauen, wo immer dies möglich ist. Es legt den Fokus auf gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden und Dienstleistungen.

3. Arbeitsstättenverordnung, Baugesetze und Normen (u.a. ÖNORMEN B 1601 bis B 1603 und EN 17210)

Diese Regelungen betreffen insbesondere barrierefreie Zugänge, ergonomische Arbeitsplätze, Flucht- und Rettungswege sowie die Ausstattung von Sanitäranlagen. Sie dienen der Sicherheit und Praktikabilität für alle Mitarbeitenden und Besucher:innen.

Eine Beratung Barrierefreiheit hilft Unternehmen, diese komplexen Vorgaben zu verstehen, Maßnahmen korrekt zu priorisieren und rechtssicher umzusetzen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) im Detail

Im Jahr 2006 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft.
Nach §1 BGStG soll die gleichberechtigte Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

Das BGStG ist auf Grund seiner verbindlichen Definition der Barrierefreiheit interessant.
BGStG § 6 Abs. 5: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Das Behindertengleichstellungsgesetz richtet sich neben Menschen mit Behinderung an alle Anbieter_innen, die jeweils der Öffentlichkeit den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.  Es handelt sich also um eine sehr weitfassende Definition unabhängig der Rechtsform, die nahezu jeden Betrieb mit Kundenkontakt beinhaltet.

Diskriminierung und Schadensersatz bei baulichen Barrieren

Das Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Diskriminierung bzw. Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und bauliche Barrieren abzubauen. Bauliche Barrieren können eine mittelbare Diskriminierung darstellen. Das bedeutet das eine Ausgrenzung von Personen mit Behinderung indirekt zum Beispiel durch Stufen zum Eingang eines Geschäftslokals, eines Restaurants, Hotels etc. erfolgen kann.
§9 ff des BGStG bietet Personen mit Behinderung eine Klagmöglichkeit auf Schadensersatz bei einer mittelbaren Diskriminierung durch bauliche Barrieren. Einer Klage geht stets ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren voraus.

Welche Räume in Gebäuden sind barrierefrei zu gestalten?

Die Thematik Barrierefreiheit betrifft sämtliche Räume des Betriebs. Im Konkreten wird jedoch von „funktionalen Einheiten“ gesprochen.
Als „funktionale Einheiten“ gelten beispielsweise:

  • der Zugang zu Gebäuden, Parkplatzgestaltung, Garage,
  • Eingangssituation, Informationsschalter,…
  • Verkaufsräume, Gästezimmer, Hotelzimmer, Restaurant, Wellness-Bereich,…
  • Gänge, Treppen, Aufzüge,…
  • Außenbereiche, Freizeitanlagen,…

Zumutbarkeitsprüfung für Betriebe
Mit Verweis auf das Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes bereits im Jahr 2006 wird deutlich, dass es sich nicht um eine neue Regelung handelt. Um wirtschaftliche Härten abzufedern, sah der Gesetzgeber einen Etappenplan zum Abbau von baulichen Barrieren für Betriebe vor.
Geregelt wurde dies durch eine Zumutbarkeitsprüfung in den Übergangsbestimmungen. Zwischen 01.01.2013 und 31.12.2015 galten demnach barrierefreie Maßnahmen mit einer Investitionshöhe von bis zu € 5.000,- im Bereich einer funktionalen Einheit als zumutbar. Nach Endigung der zehnjährigen Übergangszeit sind seit 01.01.2016 prinzipiell auch barrierefreie Maßnahmen mit Investitionskosten von über € 5.000,- zumutbar.

Was passiert, wenn Barrierefreiheit nicht herstellbar ist?
Sollte ein Betrieb aus begründeten rechtlichen, bautechnischen oder finanziellen Gegebenheiten nicht barrierefrei adaptierbar sein, ist vom Betrieb trotzdem nachzuweisen, dass er sich um einen Abbau der Barrieren bemüht und spezielle barrierefreie Lösungen bzw. Maßnahmen anbieten kann. Zu diesem Zweck ist es ratsam externe Beratung hinzuzuziehen sowie Analysen der Gebäude auf Barrierefreiheit von Fachexperten durchführen zu lassen.

Ablauf einer Beratung Barrierefreiheit

Eine erfolgreiche Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt in mehreren strukturierten Phasen:

1. Analyse und Bestandsaufnahme

  • Überprüfung von Gebäuden, Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen, Kundenbereichen und internen Abläufen.

  • Identifikation physischer Hindernisse wie Treppen, Engstellen, unzugängliche Toiletten oder fehlende Orientierungshilfen.

  • Erfassung organisatorischer Barrieren, etwa komplexe Prozesse, unklare Kommunikationswege oder fehlende Hilfsmittel.

  • Abgleich mit den gesetzlichen Anforderungen des BaFG, BGStG und branchenspezifischer Vorgaben.

2. Maßnahmenplanung

  • Erstellung eines detaillierten Maßnahmenplans, der konkrete Schritte, Prioritäten, Zuständigkeiten und Zeitpläne festlegt.

  • Berücksichtigung von Budget, betrieblichen Abläufen und langfristiger Nachhaltigkeit.

  • Integration von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende.

3. Umsetzung

  • Bauliche Anpassungen: Rampen, breite Türen, barrierefreie Sanitäranlagen, Leitsysteme.

  • Organisatorische Anpassungen: Optimierung von Arbeitsabläufen, barrierefreie Kommunikation, Notfallpläne.

  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Workshops und Trainings.

4. Kontrolle und Nachhaltigkeit

  • Überprüfung der Wirksamkeit durch Audits oder Tests.

  • Anpassung an neue gesetzliche oder betriebliche Anforderungen.

  • Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, damit Barrierefreiheit dauerhaft implementiert bleibt.

Eine professionelle Beratung Barrierefreiheit begleitet Unternehmen in allen Phasen und sorgt dafür, dass Maßnahmen praxisnah und nachhaltig umgesetzt werden.

Beratung Barrierefreiheit Team
Ihr Expertenteam: Gerald Schweidler (links), Franz Schweidler (rechts)

FAQ – Beratung Barrierefreiheit für Unternehmen

1. Was versteht man unter Barrierefreiheit im Unternehmen?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Mitarbeitenden, Kunden und Partner uneingeschränkt Zugang zu Räumen, Arbeitsplätzen, Abläufen und Dienstleistungen haben. Sie umfasst physische Maßnahmen wie barrierefreie Eingänge oder Toiletten sowie organisatorische Aspekte wie klare Abläufe, Kommunikation und Schulungen. Ziel ist Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe.

2. Wer ist verpflichtet, Barrierefreiheit umzusetzen?

Private Unternehmen müssen gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sich um den Abbau von Barrieren kümmern. Das Ausmaß der gesetzlichen Herstellung der Barrierefreiheit ist immer eine Einzelfallbestimmung. Im Rahmen der Beratung Barrierefreiheit erfolgt eine umfangreiche Analyse.

3. Wie läuft eine Beratung Barrierefreiheit ab?

Die Beratung umfasst:

  1. Analyse: Bestandsaufnahme von Gebäuden, Arbeitsplätzen und ggf. Abläufen

  2. Maßnahmenplanung: Priorisierung, Zuständigkeiten, Budgetplanung

  3. Umsetzung: Physische Anpassungen, organisatorische Maßnahmen, Mitarbeiterschulungen

  4. Kontrolle: Audits, Feedbackschleifen und kontinuierliche Verbesserung

4. Was ist bauliche  bzw. physische Barrierefreiheit?

Physische Barrierefreiheit betrifft alle baulichen Maßnahmen wie Rampen, Türen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten, Orientierungssysteme und Arbeitsplätze. Sie ermöglicht allen Menschen den sicheren Zugang und die uneingeschränkte Nutzung von Unternehmensräumen. Hierauf liegt ein wesentlicher Fokus in der Beratung Barrierefreiheit

5. Was ist organisatorische Barrierefreiheit?

Organisatorische Barrierefreiheit bezieht sich auf prozessorientierte Maßnahmen, etwa barrierefreie Abläufe, klare Kommunikation, flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Meetings und Notfallpläne. Auch diese Ebene wird in der Beratung Barrierefreiheit beachtet

6. Können digitale Produkte auch barrierefrei sein?

Ja, digitale Produkte wie Zeiterfassung, Intranet, Online-Formulare oder Schulungsplattformen sollten ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Eine Beratung Barrierefreiheit gibt Empfehlungen, wie digitale Tools ergänzend barrierefrei umgesetzt werden können.

7. Ist Barrierefreiheit ein einmaliges Projekt?

Nein, Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßige Überprüfungen, Anpassungen und Schulungen erfordert.

8. Wie können Mitarbeitende eingebunden werden?

Mitarbeitende werden durch Schulungen, Sensibilisierung und Feedbackprozesse aktiv eingebunden. Weiters können Mitarnbeiter als Beauftragte für Barrierefreiheit ernannt werden. So wird Barrierefreiheit Teil der Unternehmenskultur.

9. Was passiert, wenn Barrierefreiheit nicht (vollständig) umgesetzt wird?

Unternehmen riskieren rechtliche Konsequenzen, wie  zivilrechtliche Schadensersatzforderungen oder Bußgelder sowie Unterlassungsklagen, und können durch mangelnde Barrierefreiheit Image- und Geschäftseinbußen erleiden.

10. Wie lange dauert die Umsetzung von Barrierefreiheit?

Die Dauer hängt von der Größe des Unternehmens, dem Umfang der Maßnahmen und den baulichen Gegebenheiten ab. Eine strukturierte Beratung Barrierefreiheit sorgt für effiziente Planung und Umsetzung in realistischen Zeitrahmen.